„Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit durch eine Betriebsvereinbarung“ – Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2019 – 9 Sa 1874/18
Fabian Neugebauer kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2019, S. 2872 die Entscheidung, in welcher es darum geht, wann noch eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vorliegt.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
23.12.2019
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
16.01.2026 : Arbeitsrecht
Frankreich: wöchentliche Ruhezeit nicht zwingend am 7. Tag
16.01.2026 : Arbeitsrecht
Neuerungen im französischen Arbeitsrecht – Januar 2026
26.11.2025 : Arbeitsrecht
Wie verbindlich ist der Arbeitsort im französischen Arbeitsvertrag?